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KV-Handel: Abschluss in der vierten Runde beendet Ungerechtigkeiten und bringt durchschnittlich +2,8

Nachtzuschlag kommt, Gehälter steigen um 2,55 % - für ein Drittel der Angestellte bringt der Abschluss ein Plus von 3,45 %

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die etwa 430.000 Angestellten und Lehrlinge konnten heute erfolgreich abgeschlossen werden. Durch Anhebung des Einstiegsgehaltes für VerkäuferInnen und BerufseinsteigerInnen auf 1.800,- Euro steigen die Gehälter für ein Drittel der Angestellten um 3,45 Prozent. Für alle anderen steigen die Gehälter um 2,55 Prozent.

Das ergibt ein durchschnittliches Plus (gewichtet) von 2,8 Prozent.

Für Arbeiten in der Nacht bis 5 Uhr wurde ein Nachtzuschlag von 50 Prozent vereinbart. Das Recht der Beschäftigten ihre Teilzeit aufstocken zu können, dürfen künftig die betrieblichen Sozialpartner per Betriebsvereinbarung regeln. Die Lehrlingseinkommen steigen um durchschnittlich 2,8 Prozent. Darüber hinaus gibt es einen Digitalisierungsbonus von 100 Euro für technisches Equipment.

„Der Abschluss bringt für ein Drittel der Beschäftigung eine wirklich kräftige Gehaltserhöhung, die deutlich über der durchschnittlichen Inflationsrate des letzten Jahres liegt. Gemeinsam mit dem Nachtzuschlag und anderen rahmenrechtlichen Verbesserungen ist das ein positives Signal für Frauen vor allem in jenen Bereichen des Handels, die in der Pandemie einem besonderen Arbeitsdruck ausgesetzt sind“, erklärt die Verhandlerin der Gewerkschaft GPA, Anita Palkovich.

„Wir bedanken uns bei jenen Kolleginnen und Kollegen, die in den vergangenen Wochen trotz widriger Rahmenbedingungen Betriebsversammlungen abgehalten haben und einen Beitrag dazu geleistet haben, dass dieser Abschluss heute möglich wurde“, so der Vorsitzende des Wirtschaftsbereichs Handel in der GPA, Martin Müllauer.

Handelsverband Geschäftsführer Rainer Will (© Stephan Doleschal)

KV-Verhandlungen: Tarifanpassung im Handel auf absoluter Oberkante

Handelsverband trägt Anpassung in Zeiten der Krise zur Sicherung von 415.000 Arbeitsplätzen und 15.000 Lehrstellen im österreichischen Handel mit. Mindestgehalt steigt auf 1.800 Euro.

Der österreichische Handel macht gerade die schwerste Wirtschaftskrise seit dem 2. Weltkrieg durch. Daher hat der Handelsverband bereits im Vorfeld der heute beendeten Kollektivvertragsverhandlungen drauf hingewiesen, dass es heuer um faire Gehaltsanpassungen mit Augenmaß gehen muss.

„Angesichts der schwierigen Ausgangslage und der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Lockdowns geben die Händlerinnen und Händler ihren Beschäftigten mit der heutigen Einigung Planungssicherheit, wenngleich jeder Euro mehr bei den Personalkosten den Handelsbetrieben in der Kassa fehlen wird”, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

„Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Arbeitsplätze im österreichischen Handel. Die starke Erhöhung des Mindestgehalts im Handel um 3,45 Prozent auf 1.800 Euro macht die Attraktivität der Branche auch in Zahlen deutlich. Generell ist diese Tariferhöhung auch ein Zeichen der Dankbarkeit an die Beschäftigten, die in den letzten zwei Jahren während der Corona-Pandemie Außergewöhnliches geleistet haben”, so Will.

Die fixierte Erhöhung bewegt sich deutlich über der vorab außer Streit gestellten Teuerungsrate von 2,1 Prozent (von Oktober 2020 bis September 2021) und stellt gerade in diesen Zeiten für viele Händler eine große Herausforderung dar. Wir haben immer gesagt, es braucht einen Schulterschluss zur Sicherung des “Arbeitsplatzes Österreich” und es muss daher auch im Sinne der Arbeitnehmervertreter die oberste Prämisse gelten, so viele Beschäftigte wie möglich im Handel durch die Krise zu führen. Die Verlagerung des Anspruchs auf Stundenerhöhung auf die betriebliche Ebene ist sinnvoll und wurde auch vom Handelsverband empfohlen. Damit kann Mehrleistung tatsächlich dort entlohnt werden, wo es hingehört: nämlich individuell und auf betrieblicher Ebene.

Bedauerlich ist für den Handelsverband, dass es trotz des Versprechens der Gewerkschaft im Zuge der KV-NEU-Verhandlungen jetzt nicht zu einer wesentlichen Entrümpelung des Zuschlagswesens gekommen ist. Das Zuschlags- und Mehrstundenabrechnungssystem bleibt damit auch weiterhin kompliziert und muss insbesondere im Hinblick auf bessere wirtschaftliche Planungssicherheit möglichst rasch reformiert werden. Der wirtschaftliche Ausgang des restlichen Jahres steht für die Arbeitgeber noch in den Sternen, zumal der vierte bundesweite Lockdown im stationären Non-Food-Handel einen Umsatzverlust von 2,7 Milliarden Euro zur Folge hat. Nun gilt es, im Schulterschluss mit den Arbeitnehmer:innen diese Herkulesaufgabe zu stemmen, um das wirtschaftliche Comeback zu schaffen.

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